Laut der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) wird seit dem letzten Schuljahr das Verfahren zur Wahl des Elternbeirates anders gehandhabt: Der Elternbeirat wird nicht aus den Reihen der Klassenelternsprechern gewählt, sondern durch die Erziehungsberechtigten aller Schüler.
Wer kann gewählt werden?
Im Elternbeirat können auch Eltern mitarbeiten, die keine Klassenelternsprecher sind. Nach dem Elternbrief vom 12.09.2017 haben sich 7 Personen bereit erklärt, ein Amt im Elternbeirat zu übernehmen.
Wann wird gewählt?
am Mittwoch, den 05. Oktober 2017, um 19:30 Uhr im Rahmen des Klassenelternabends in den jeweiligen Klassenzimmern.
Wie wird gewählt?
Folgende Hinweise geben hoffentlich Klarheit und helfen, die Wahl am Elternabend durchzuführen:
- Der neue Elternbeirat an der LWMS besteht aus mindestens 5 und maximal 12 Mitgliedern.
- Für jedes Kind an der LWMS bekommen anwesende Eltern einen Stimmzettel (auch wenn zwei Elternteile anwesend sind, haben diese nur eine Stimme).
- Alle Wahlberechtigten haben fünf Stimmen. Auf jedem Stimmzettel dürfen also 5 Namen angekreuzt werden.
- Eine mehrfache Vergabe von Stimmen auf eine Person ist nicht zulässig (es wird dann auch nur eine Stimme gezählt).
- Bei mehr als fünf angekreuzten Namen wird der Wahlschein ungültig.
- Der Klassenleiter sammelt die ausgefüllten Wahlscheine in einem Umschlag ein, verschließt diesen und gibt ihn ins Sekretariat zur Auszählung weiter.
- Die Stimmen werden von der Schulleitung und dem letztjährigen Elternbeirat ausgezählt.
- Über die Vergabe der einzelnen Positionen (z. B. Vorsitzende, Schriftführer, etc.) entscheidet der gewählte Elternbeirat.
- Die Eltern werden zeitnah über das Ergebnis schriftlich informiert.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe bei der Wahl zum Elternbeirat 2017/2018!