Luitgard Scholl Berufsberaterin Tel. 0821/3151-375Hotline 0800/4 55 55 00Mail: Luitgard.Scholl_at_arbeitsagentur.deTeampostfach: Augsburg.151-Berufsberatung-vor-dem-Erwerbsleben_at_arbeitsagentur.deInterseite: www.arbeitsagentur.de GSuite: LScholl_at_lwms.info
WeiterlesenLiebe Eltern, zum Schuljahresende möchten wir Ihnen einen Rückblick unserer Aktivitäten im Schuljahr 2017/18 geben. Mit Stolz blicken wir zurück: Einnahmen: Kaffee- und Kuchenverkauf (Frühlingsfest): 354,13 € Maifest (Schulfest): 425,41 €
WeiterlesenLaut der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) wird seit dem letzten Schuljahr das Verfahren zur Wahl des Elternbeirates anders gehandhabt: Der Elternbeirat wird nicht aus den Reihen der Klassenelternsprechern gewählt, sondern durch die Erziehungsberechtigten aller Schüler.
WeiterlesenEntscheidungshilfen für den Übertritt in eine M-KlasseDie Kriterien für M-Schüler können demnächst auch in aktualisierter Fassung als pdf heruntergeladen werden. Die Kriterien für den Übertritt in den M-Zug haben sich zum Schuljahr 2010/2011 geändert. Der Wechsel ist nach jeder Jahrgangsstufe möglich.
WeiterlesenLeonhard-Wagner-Mittelschule Kreissparkasse AugsburgIBAN: DE53 7205 0101 0000 0054 39BIC: BYLADEM1AUG Bitte achten Sie auf einen aussagekräftigen Verwendungszweck!
WeiterlesenAnmeldung Die Anmeldung muss von der Schule zum 1. März an das Kultusministerium weitergeleitet werden. Spätere Anmeldungen können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Die einzelnen Anmeldetermine findet man auf www.lwms.de unter der Rubrik „Termine“. Beachten sollte man hierbei unbedingt eventuelle Ferien: Es kann sein, dass die letzte Anmeldemöglichkeit demzufolge bereits schon 2 Wochen früher liegen kann.…
WeiterlesenNeue Notenschnitte beim Übertritt in die M-Klassen der MittelschuleQuelle: http://www.km.bayern.de/km/schule/schularten/allgemein/uebertritt/ Übertritt in die M7 Ihr Kind kann in die 7. Jahrgangsstufe des M-Zweiges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis oder Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6 folgende Bedingungen erfüllt:bei einem Schnitt von 2,66 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglichab einem Schnitt von…
WeiterlesenSehr geehrte Eltern, laut der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) ändert sich in diesem Schuljahr das Verfahren zur Wahl des Elternbeirates. Der Elternbeirat nicht mehr wie bisher aus den Reihen der Klassenelternsprechern gewählt, sondern durch die Erziehungsberechtigten aller Schüler.
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